Februar 2023
Was unternimmt München gegen die jahrelangen Wohnungsleerstände infolge von Bauanträgen?
Wohnraum in München ist knapp, bezahlbaren Wohnungen in der Maxvorstand zu finden wird
immer schwieriger – oft auch unmöglich. Trotzdem stehen Wohnungen, auch ganze Häuser, jahrelang leer.
Leerstand mehr als 3 Monate ist Zweckentfremdung. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Diese Rechtslage kann jedoch durch Vorbescheid oder Bauantrag für viele Jahre umgangen
werden. Wir fragen bei der Landeshauptstadt München nach, ob der Leerstand, den wir in unserem Viertel bemerken, bekannt ist und welche Schritte eingeleitet werden, um die leerstehenden Wohnungn so schnell wie möglich wieder in ein Zuhause für die Maxvorstädterinnen und Maxvorstädter zu verwandeln. Hier findest du den Antrag im Original.